AUSLÄNDERRECHT
In diesem Bereich befassen wir uns mit der Bearbeitung verschiedener Verfahren des Ausländerrechts und beraten dabei eingehend sowohl Unternehmen bei der Einstellung von ausländischem Personal als auch Nicht-Europäer oder EU-Ausländer, die in Spanien leben, oder gerne arbeiten und leben würden.
Wir sind auf Ausländerrecht und Einwanderung spezialisiert, sowohl auf die Verwaltungsabwicklung von Genehmigungen und Dokumenten als auch auf Gerichtsverfahren.
Im Rahmen dieses Rechtsgebiets bieten wir folgende Leistungen an:
- NIE (Ausländer-Identifikationsnummer).
- Arbeitserlaubnis für Angestellte oder Selbständige.
- Visum für Aufenthalt ohne Arbeitsbewilligung.
- Visum für Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit.
- Visum für Studierende.
- Goldenes Visum oder Investoren-Visum.
- Arbeitserlaubnis für Hochqualifizierte.
- Abstammungsverfahren.
- Familiennachzugsverfahren.
- Aufenthaltstitel für Familienangehörige aus EU-Ländern.
- Formalitäten zur Staatsangehörigkeit.
- Verlängerung der Aufenthaltstitel.
- Ausweisungsverfahren.
- u. v. m.