BANKRECHT
Das Bankengesetz bezieht sich auf das Regelwerk über die Funktionsweise und die Geschäftspraxis von Finanzinstitutionen gegenüber ihren Kunden und legt fest, wie Produkte vermarktet oder Leistungen angeboten werden sollen.
Für den Fall von Verstößen gegen diese Bestimmungen müssen die Konsequenzen für die Banken geregelt sein. Beispiele dafür sind die Mehrwährungsdarlehen, Swaps oder die Boden- oder Kostenklauseln, die von den Gerichten für rechtsunwirksam erklärt wurden.
In unserer Kanzlei sind wir auf Forderungen gegen Banken spezialisiert, sowohl bei komplexen Finanzprodukten als auch spezifischen Bankklauseln, bei Willensmängeln oder bei unzureichender Vertragstransparenz. In vielen Fällen wird die Nichtigkeitserklärung des ganzen Vertrags oder eines Teils davon sowie die Rückzahlung der vom Verbraucher gezahlten Beträge erwirkt.
Unsere Abteilung für Bankrecht arbeitet in folgenden Bereichen:
- Bodenklauseln.
- Mehrwährungsdarlehen.
- Swaps (Tausch finanzieller Verbindlichkeiten/Forderungen).
- Spanischer Referenzindex für Hypothekenkredite (IRPH).
- Geltendmachung der vom Verbraucher bezahlten Kosten (Kostenklausel).
- Prüfung und Beratung der Bewilligung von Hypothekenkrediten.
- Provisionen (Eröffnung, Eintreibung, Bearbeitung usw.).
- Schuldenverhandlungen und Zahlungsvereinbarungen.
- Verträge über Bankkarten (Kredit, Debit, revolving, usw.).
- Hypothekenzwangsvollstreckungen.
- u. v. m.