ERBRECHT
Das Erbrecht ist der Teil des Zivilrechts, der sich mittels einer Reihe von Bestimmungen mit der Ordnung der Übertragung des Eigentums und der Ansprüche einer Person nach ihrem Ableben befasst. Diese Bestimmungen umfassen die Regelungen zur Lösung der Konflikte, die zwischen Erben und/oder Vermächtnisnehmern entstehen können.
Die Kanzlei hat umfangreich Erfahrung mit sehr bedeutenden und komplexen Fällen auf diesem Gebiet.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend, interessengerecht und bestmöglich bei der Errichtung von Testamenten sowie bei allen anderen, sowohl außergerichtlichen als auch gerichtlichen Formalitäten, die zur Aufteilung des Nachlasses erforderlich sind.
Unser Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst:
- Rechtsberatung bei der Errichtung von Testamenten und/oder besonderen testamentarischen Verfügungen.
- Erstellung des Erbscheins.
- Antragstellung und gerichtliche Einforderung von Erbschaften und Vermächtnissen.
- Notwendige Formalitäten für die Feststellung der gesetzlichen Erben bei gesetzlicher Erbfolge.
- Aufteilung, Bearbeitung, Auflösung und Verteilung des Nachlassvermögens.
- – Beratung, Verwaltung und Regelung der allgemeinen Nutzungsrechte verwitweter Ehepartner.
- u. v. m.