FAMILIENRECHT
Das Familienrecht ist der Zweig des Zivilrechts, der die innerfamiliären Verhältnisse regelt.
Ein wesentlicher Arbeitsbereich der Kanzlei ist die Unterstützung unserer Mandanten bei der Neustrukturierung und Planung ihrer Familien, um allen Schwierigkeiten mit einer übergreifenden, überlegten und praxisnahen Vision zu begegnen und Sie umfassend in allen Angelegenheiten des Familienrechts und seinen wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen zu beraten.
In diesem Fachbereich haben wir umfangreiche Erfahrung mit:
- Trennung.
- Scheidung.
- Vorehelichen Vereinbarungen.
- Änderung von Regelungen.
- Sorgerecht für Kinder.
- Unterhalt.
- Ausgleichsrente.
- Auflösung des gesetzlichen Güterstands.
- Abstammungsverhältnissen.
- Adoptionsverfahren.
- u. v. m.