FREMDENVERKEHRSRECHT
Der Tourismussektor ist fest in der Wirtschaft unserer Inseln verwurzelt und viele der bedeutendsten Fremdenverkehrsunternehmen sind auf unserem Archipel konzentriert.
Unsere Kanzlei besitzt langjährige Erfahrung in der umfassenden Rechtsberatung von Branchenvertretern im Tourismussektor, wie Reiseveranstaltern, Reisevermittlern, Hotel- und Gastronomieunternehmen, sowie von gewerblichen und privaten Anbietern von Ferienwohnungen.
Auf diesem Gebiet können wir die folgenden Leistungen anbieten:
- Prüfung der Rechtslage von Unternehmen, Durchführung von due diligence.
- Überprüfung, Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen im Allgemeinen und insbesondere von solchen zur Erbringung von Leistungen (zum Beispiel: Hotelmanagement, Hotelpacht, Reisearrangement, Agentur- oder Transportvertrag usw.).
- Eröffnung neuer Fremdenverkehrsbetriebe.
- Erweiterung bestehender Fremdenverkehrsbetriebe.
- Aufwertung von Fremdenverkehrsbetrieben.
- Kommerzialisierung von Ferienwohnungen.
- Bearbeitung und Erlangung von behördlichen Genehmigungen und Lizenzen.
- Rechtshilfe und Vertretung vor Aufsichtsbehörden des Fremdenverkehrs, Sanktionsverfahren, Berufungen bei Behörden und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Streitverfahren.
- Rechtsstreitigkeiten mit Kunden oder Zulieferern.
- Arbeitsrechtliche Beratung (Personaleinstellung, Entlohnung von Mitarbeitern, Arbeitszeiten, Disziplinarverfahren, Entlassungsverfahren usw.).