IMMOBILIEN-, BAUPLANUNGS- UND BAURECHT
Jedes dieser Rechtsgebiete hat zwar im Zivil- und Verwaltungsrecht seine eigenen spezifischen Rechtsvorschriften, dennoch sind sie im Wesentlichen eng miteinander verbunden.
IMMOBILIENRECHT: Dieses eigene Regelungswerk, im Rahmen des Zivilrechts, regelt die gesamte Immobilienbranche.
Die Praxis dieses Bereichs umfasst die verschiedensten Aspekte des Immobilienrechts, einschließlich der Abwicklung von Übertragungsvorgängen jeglicher Art von Immobilienvermögen, Vermietungen sowie die Ausführung verschiedenster städtischer Entwicklungsaktionen. Unsere Spezialität ist die Beratung beim Erwerb sowohl von Lokalen als auch von Wohneinheiten auf städtischem oder ländlichem Grund oder von Baugrundstücken, jeweils unter Berücksichtigung der spezifischen Vorschriften (regional und kommunal) und mit dem Ziel, die Bebauungsmöglichkeiten entsprechend der jeweiligen städtebaulichen Einstufung zu ermitteln.
Unsere gesammelte Erfahrung zu Ihren Diensten bei:
- Beratung bei jeglicher Art von Rechtsgeschäften zu Kauf, Übertragung und Besitz von Immobilienvermögen.
- Kaufverträge.
- Kaufoptionsverträge.
- Anzahlungsverträge.
- Kaufs- und/oder Verkaufs-Vorverträge.
- Tauschvertrag.
- Teilung von Sachen im Gemeingebrauch.
- Aufhebung von Gemeinschaftsbesitz.
- Immobilien due diligences.
- u. v. m.
BAUPLANUNGSRECHT: Dieses eigene Regelungswerk, im Rahmen des Verwaltungsrechts, regelt sämtliche im Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen über Landnutzung, Planung und Raumordnung stehenden Pflichten im Allgemeinen sowie die Rechte und Pflichten des Grundbesitzers als Einzelperson.
Wir beraten Sie in folgenden Belangen:
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- Fachbereich Raumordnung, Verteidigung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Genehmigungsverfahren zu Raumordnung, Abrissverfügungen und Sanktionen.
- Erstellung von Rechtsgutachten zur Raumordnung.
- Erarbeitung und Verwaltung von Planungsinstrumenten.
- Rechtliche und technische Beratung bei Verwaltungsverfahren für Einzelpersonen, Firmen und lokale Körperschaften.
- Rechtliche und technische Verwaltung und Vertretung von Entwicklungs-, Gründungs- und Verwaltungsgemeinschaften.
- Beratung bei der Erlangung von Baugenehmigungen und allen anderen erforderlichen Planungsbewilligungen (Nutzung, Funktion, usw.).
BAURECHT:
Dieses Rechtsgebiet beinhaltet alle rechtlichen Aspekte rund um den Bauvorgang selbst, einschließlich der Regelung der Pflichten und der Zuständigkeiten der am Bauprozess beteiligten Parteien (Bauträger, Bauherr und Fachleute). Daher ist es unabdingbar, die geltenden Vorschriften zu kennen und alle Vereinbarungen, die zur Gewährleistung der Rechte der Parteien und zur Beilegung von Streitigkeiten notwendig sind, vertraglich festzulegen.
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- Ansprüche wegen Baumängeln.
- Schäden an eigenem und benachbartem Grundeigentum.
- Berufshaftpflicht von Fachleuten, Bauträgern und Bauherren.
- -Schäden an gemeinschaftlichen Elementen bei Eigentümergemeinschaften.
- Unterverträge.
- Überprüfung und Ausarbeitung von Verträgen (zu Bau und Renovierung, mit den beteiligten Fachleuten: Architekt und/oder Bauingenieur, Project Manager, usw.).
- Baubescheinigungen und -Abrechnungen.
- Sachverständigengutachten und Wertermittlungen.