KONKURS- UND INSOLVENZRECHT
Im Fachbereich Insolvenzrecht berät unsere Kanzlei alle am Krisenprozess einer Gesellschaft beteiligten Parteien und befasst sich mit den unterschiedlichen Situationen, die dabei entstehen können. Unsere Fachabteilung für Insolvenzrecht bietet sowohl dem in Insolvenz geratenen Unternehmen selbst als auch den Gläubigern eine umfassende rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Beratung.
Unsere Kanzlei bietet Beratung sowohl im Vorfeld der Insolvenz als auch während des gesamten Verfahrens. In der Phase der drohenden Insolvenz beraten wir unsere Mandanten bei Verhandlungen mit Gläubigern und bei finanziellen Umstrukturierungsmaßnahmen zur Insolvenzabwendung, bei der Analyse der Beschäftigungsstruktur der Gesellschaft, den Auswirkungen der Insolvenzanmeldung, den Finanzierungsquellen und der Bestimmung der Verfahrenskosten. In der Insolvenzphase bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung zu allem, was mit der Verfahrensentwicklung zusammenhängt.
Den Gläubigern stellen wir unsere Dienstleistungen zur Verwaltung von Insolvenzforderungen, Anfechtung von Berichten, Kündigung von Verträgen, Verteidigung bei Wiedererlangungsklagen, Prüfung des Liquidationsplans und den anschließenden Maßnahmen usw. zur Verfügung.
Unsere Leistungen umfassen u.a.:
- Beratung in der Phase der drohenden Insolvenz.
- Antrag auf Vergleichsverfahren.
- Vorbereitung des Gläubigervergleichs.
- Außergerichtliche Neuverhandlung der Schulden.
- Neufinanzierung und Umstrukturierung der Schuld.
- Verhandlung mit Banken und Finanzinstitutionen.
- Aufteilung der Investitionen in Konkursaktiva und -passiva.
- Insolvenzzwischenverfahren.
- Haftung des Insolvenzverwalters.
- Juristische Leitung der Insolvenzverfahren.
- Gläubigervertretung.
- Anspruchsdurchsetzung gegenüber anderen Gläubigern.
- Umstrukturierung der Gruppe.
- Beratung in der Liquidationsphase.
- u. v. m.