VERTRÄGE UND VERBINDLICHKEITEN
Nach der vereinfachten Definition ist ein Vertrag eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen Parteien, mittels derer sie sich in einer bestimmten Angelegenheit binden und deren Erfüllung verlangen können, woraus sich entsprechend Rechte und Pflichten ergeben.
In diesem Fachbereich beraten wir unsere Mandanten bei der Prüfung, Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen jeglicher Art, sei es als Einzelpersonen oder Firmen, und der Bestimmung der Vertragsform je nach Art der Angelegenheit, um dabei potentielle zukünftige Konflikte zu vorauszusehen und zu vermeiden.
Als Beispiele zählen wir die Verträge auf, deren Abfassung bei Rechtsgeschäften am gängigsten ist, ohne deshalb andere, weniger übliche oder aufwändigere Verträge auszuschließen:
- Darlehensvertrag mit Zinsvereinbarung.
- Depotvertrag.
- Auftragsvertrag.
- Sozietätsvertrag des bürgerlichen Rechts.
- Dienstvertrag.
- Leibrentenvertrag.
- Schuldanerkenntnisvertrag.
- Schuldübernahmevertrag.
- Zahlungsanrechnungsvertrag.
- Schuldübernahmevertrag.
- u. v. m.
Verträge, jedoch nicht ausschließlich Verträge, führen zu Verpflichtungen, die eine rechtliche Bindung nach sich ziehen, an die sowohl die Schuldner- als auch die Gläubigerpartei gebunden ist.
Die Nichterfüllung versprochener Leistungen, d. h. der Verpflichtungen des Schuldners und der Ansprüche des Gläubigers, kann eine Haftung zur Folge haben.
Unsere Aufgabe ist auf die Lösung dieser Konfliktsituationen auf die für die Interessen unserer Mandanten günstigste Art und Weise ausgerichtet, sei es durch einen ausgehandelten Vergleich oder auf gerichtlichem Wege:
- Bereitstellung von Garantien zur Vermeidung von Zahlungsausfällen (Bürgschaften, Kautionen usw.).
- Außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung aller Arten von Schulden mittels des geeignetsten Verfahrens (Mahnverfahren, je nach Fall mündlich, ordentlich oder wechselrechtlich).
- Internationale Schuldanforderungen.
- Internationale Schuldvollstreckungen.
- u. v. m.