WOHNUNGSEIGENTUMS- UND MIETRECHT
SONDEREIGENTUM: Sondereigentum wird als eine besondere Art von Eigentum definiert und beschreibt das ausschließliche Recht jedes Eigentümers an seiner Wohnung, seinem Lokal oder seiner Garage zusammen mit dem Miteigentum an den übrigen Gemeinschaftselementen und -einrichtungen einer Immobilie.
In diesem Sinne beraten wir auf diesem Gebiet sowohl Einzelpersonen als auch Liegenschaftsverwaltungen oder andere Berufsgruppen in allen Fragen, die sich im Bereich der Eigentümergemeinschaften ergeben, sowohl in ihren nach außen gerichteten Beziehungen als auch in denjenigen zwischen der Eigentümergemeinschaft und ihrer einzelnen Mitglieder, und zwar in folgenden Aspekten:
- Gründung und Beratung von Eigentümergemeinschaften im Sondereigentumssystem.
- Rechtsberatung bei Verträgen aller Art.
- Mahnverfahren zur Geltendmachung säumiger Zahlungen.
- Verteidigung der Eigentümergemeinschaft in Gerichtsverfahren: Anfechtung von Vereinbarungen, Änderung gemeinschaftlicher Elemente, Einrichtung oder Abschaffung gemeinschaftlicher Funktionen, Herausgabeklagen, Bestellung von Dienstbarkeiten, unbefugte Tätigkeiten usw.
- – Verteidigung des Miteigentümers in allen Gerichtsverfahren gegen die Eigentümergemeinschaft. Anfechtung von Gemeinschaftsvereinbarungen, Anfechtung von Sonderzahlungen, Reparatur von Gemeinschaftselementen usw.
- u. v. m.
PACHT UND MIETE: In diesem Bereich beraten wir unsere Mandanten entsprechend ihrer spezifischen Bedürfnisse, sei es als Eigentümer oder Mieter, sowohl bei der Ausarbeitung und Bearbeitung von Mietverträgen als auch für den Fall, dass die Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Immobilie, dem Lokal oder der Wohnung vor Gericht gebracht werden:
- Überprüfung und Ausarbeitung von Mietverträgen (Wohnungen, Geschäftslokale, Büroräume usw.).
- Überprüfung und Ausarbeitung von Mietverträgen für Liegenschaften im ländlichen Raum.
- Altrechtliche Mietverträge.
- Auflösung von Mietverträgen und Schlüsselübergabe.
- Zwangsräumung wegen Mietrückstand.
- Zwangsräumung wegen Unsicherheit.
- Zwangsräumung wegen Fristablauf.
- Forderung der Kaution des vermietenden Wohnungseigentümers.
- Anspruchserhebung gegen den Mieter wegen am Eigentum verursachten Schäden.
- rechtswidrige Besetzung von Immobilien (Hausbesetzung).
- u. v. m.