ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
Die zivilrechtliche Haftung bezieht sich auf die Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person zum Ausgleich oder zur Wiedergutmachung von Schäden, die einem Anderen entstanden sind, in der Regel in Form einer Entschädigung; Grundlage dieser Verpflichtung kann sowohl ein ehemaliges oder gegenwärtiges Schuldverhältnis (Vertragshaftung) als auch ein gesetzliches Schuldverhältnis sein.
Das Schadensersatzrecht bezieht sich auf den Verlust, den eine Person als Folge der Handlungen oder Unterlassungen einer anderen Person erleidet.
In unserer Kanzlei beraten und verteidigen wir unsere Mandanten (Einzelpersonen oder Unternehmen, die einen Schaden erlitten haben), indem wir die Verschulden einschätzen und die Entschädigung berechnen, die entweder infolge von Unfällen, Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten entstehen kann
Wir bieten rechtliche und technische Beratung bei:
- Verkehrsunfällen.
- Verteidigung vor Gericht der Versicherungsgesellschaften und/oder ihrer
Versicherungsnehmer. - Interposición de acciones de repetición para la salvaguarda de intereses de la entidad aseguradora.
- Einspruchseinlegung von Rückzahlungsansprüchen zur Wahrung der Interessen des Versicherers.
- Beratung und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mit der eigenen Versicherungsgesellschaft.
- Arbeitsunfällen.
- ärztlichen Behandlungsfehlern.
- Jeglichen anderen Arten von Unfällen.
- Zivilrechtlicher Haftung bei der Erbringung von Leistungen im Fremdenverkehrsbereich: Unterkunft, Gastronomie und Sonstige.
- Zivilrechtlicher Haftung bei der Ausübung der Jägerei.
- Haftung bei der Benutzung von Sportbooten.
- Zivilrechtlicher Haftung für die Haltung gefährlicher Tiere.
- Zivilrechtlicher Haftung aus der Amtsausübung von Verwaltern, Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern juristischer Personen.
- Aus der Berufsausübung abgeleiteter zivilrechtlicher Haftung.
- Zivilrechtlicher Haftung aus der Bereitstellung und Bewerbung von Freizeitangeboten und -aktivitäten: Sportveranstaltungen, Stierkampf, Abenteuer- und Extremsportarten, Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Vergnügungsparks und Jahrmärkte, Schwimmbäder und Wasserparks usw
- u. v. m.